§61 Entscheidung über den Einspruch
Der Einspruch wird durch Beschluss der Patentabteilung entschieden. Hierbei ergeht eine Entscheidung, ob und in welchem Umfang das Patent aufrechterhalten oder widerrufen wird. Wird der Einspruch vom Einsprechenden zurückgenommen, wird das Verfahren von Amts wegen fortgesetzt.
§61 Patentgesetz »
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